Stornierungsbedingungen


Ein Rücktritt (Stornierung) muss schriftlich an den Vermieter erfolgen. Für den Zeitpunkt des Eingangs der Erklärung ist ausschließlich das Eingangsdatum beim Vermieter maßgeblich (Posteingangsstempel).

  • Bei Stornierung bis 60 Tage vor Mietbeginn sind 20% des bestätigten Mietpreises zu entrichten.
  • Bei Stornierung ab dem 59. Tag vor Mietbeginn sind 50% des bestätigten Mietpreises zu entrichten.
  • Bei Stornierung ab dem 30. Tag vor Mietbeginn sind 80% des bestätigten Mietpreises zu entrichten.
  • Erfolgt die Stornierung ab dem 14. Tag vor Mietbeginn sind 100% des bestätigten Mietpreises zu entrichten.

Bei vorzeitiger Beendigung des Mietverhältnisses oder bei Nichtanreise hat der Mieter keinen Ersatzanspruch für die nicht in Anspruch genommenen Miettage.

Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, die nicht in Anspruch genommene Wohnung nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergabe der Wohnung hat der Mieter für die Dauer des Vertrages den errechneten Betrag zu leisten. Es wird empfohlen, eine Reiserücktrittsversicherung zur Absicherung gegen eventuell entstehende Kosten abzuschließen.

Ferner ist der Vermieter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen außerordentlich zu kündigen wenn z. B.:

  1. 

Höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen
  2. Die Ferienwohnung unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person des Gastes oder bzgl. des Zwecks oder bzgl. der Belegung oder bzgl. der Unterbringung von Tieren, gebucht wurde.
  3. Die Ferienwohnung zu anderen als zu Wohnzwecken genutzt wird.
  4. 
Der Vermieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung die Sicherheit oder den Hausfrieden anderer Gäste oder Nachbarn oder das Ansehen des Vermieters in der Öffentlichkeit gefährdet, ohne dass dies dem Herrschafts-bzw. Organisationsbereich des Vermieters zuzurechnen ist.

Der Vermieter hat den Gast von der Ausübung des Rücktritts-bzw. Kündigungsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. 

Der Vermieter hat bereits geleistete Mietpreiszahlungen und/oder Vorauszahlungen unverzüglich zu erstatten.

Bei berechtigtem Rücktritt bzw. bei berechtigter Kündigung durch den Vermieter nach Punkt (2) bis (4)entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz. Der Gast hat dem Vermieter alle von ihm zu vertretenden Schäden aufgrund eines Rücktritts bzw. einer außerordentlichen Kündigung zu ersetzen.